Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
31.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
25.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
13.12.2021
Sonstiges
04.08.2021
Eröffnungen
08.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
19.02.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
12.10.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
08.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
08.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
28.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
28.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
15.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.04.2014 bis zum 31.12.2014
15.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.04.2014 bis zum 31.12.2014
09.04.2014
Neueintragungen